Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mulcol International B.V. vom 15. Oktober 2020. Diese Geschäftsbedingungen sind bei der niederländischen Handelskammer unter der folgenden Nummer abgelegt 65334094.

‘Im Falle widersprüchlicher Interpretationen ist die niederländische Originalfassung dieser Übersetzung verbindlich.‘

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

- Allgemeine Bedingungen: die folgenden Verkaufs-, Kauf-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
- Lieferant: Mulcol International B.V. und ihre Rechtsnachfolger unter allgemeinem Titel.
- Waren/Geliefertes: unter Waren/Geliefertem wird in diesen Bedingungen feuerfeste Produkte im weitesten Sinne des Wortes sowie Leistungen des Lieferanten verstanden, die gegenüber dem Kunden erbracht oder geliefert wurden.
- Vertrag: jegliche zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Absprachen in Bezug auf den Kauf und die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Lieferanten, einschließlich jeder Ergänzung oder Änderung davon und jegliche Rechtshandlungen, einschließlich der Abgabe eines Angebots durch den Lieferanten an den Käufer, zur Vorbereitung und Durchführung des Vertrages.
- Käufer: jede natürliche Person, jede Körperschaft oder jede juristische Person, die vom Lieferanten Produkte kauft oder mit denen der Lieferant eine Vereinbarung über den Verkauf und die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen eingeht oder mit denen der Lieferant über eine Vereinbarung mit dem Lieferanten verhandelt.

Artikel 2 Allgemeine Bestimmungen

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer für alle Verträge, die zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossen werden.
2.2 Andere Geschäftsbedingungen, einschließlich der Geschäftsbedingungen bzw. Vorgaben des Kunden, sind kein Teil des zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und werden vom Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen.
2.3 Bei Abschluss eines Vertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages, es sei denn der Lieferant hat der Anwendung anderer Bedingungen und/oder Bestimmungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.4 Die Unwirksamkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht beeinträchtigen. Lieferant und Käufer treten in Verhandlung miteinander, um die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die so weit wie möglich dem Zweck und der Absicht den nichtigen oder weggefallenen Bestimmungen nahe kommen.

Artikel 3 Angebote

3.1 Alle Angebote des Lieferanten, einschließlich Angebote, Preisangaben und/oder Lieferfristen von Waren sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisangebote verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Der Lieferant darf von der Richtigkeit der vom Käufer übermittelten Dokumente und Daten ausgehen. Der Lieferant wird ein Angebot oder eine Preisangabe auf die übermittelten Daten basieren. Der Lieferant ist nicht für eventuell entstandenen Schaden oder entstehenden Schaden haftbar, der die Folge einer unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitigen Übermittlung von Dokumenten und Daten durch den Käufer ist/sein wird.
3.2 Ein Vertrag zwischen Lieferant und Kunde kommt zustande, nachdem die Auftragsbestätigung vom Lieferanten an den Kunden gesendet wurde. Wenn die Auftragsbestätigung vom Kunden nicht innerhalb von 8 Tagen beanstandet wird, wird der Vertrag als zustandegekommen betrachtet.
3.3 Informationen, die sich in den vom Lieferanten bereitgestellten Katalogen, (technischen) Zeichnungen, Bildern, Hinweisen oder anderen zusätzlichen Informationen finden, sind für den Lieferanten nicht bindend, sofern diese nicht vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Artikel 4 Preise

4.1 Die vom Lieferanten angegebenen und genannten Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anderes in schriftlicher Form zwischen dem Lieferanten und dem Käufer vereinbart wurde. Die vom Lieferanten angegebenen und genannten Preise verstehen sich exklusive sämtlicher direkter oder indirekter Steuern, Versicherungsprämien, Zölle, Verbrauchssteuern und Transport- und Verkehrskosten und gehen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zu Lasten des Käufers.
4.2 Wenn bei Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich kein Preis vereinbart wurde, dann gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung gemäß der Jahresvereinbarungen gültig war.

Artikel 5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

5.1 Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, ihre korrekten Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zur Verfügung zu stellen und die andere Partei im Falle einer Änderung unverzüglich zu informieren.
5.2 Unbeschadet anderer Unterbrechungen und sonstiger Rechte, ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, bis Käufer seine Verpflichtungen aus Artikel 5.1 vollständig erfüllt hat.

Artikel 6 Preiserhöhungen

6.1 Der Lieferant ist berechtigt, den vereinbarten Preis der noch zu liefernden Produkte zu erhöhen, sofern nach einem Angebot oder nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages die Kosten von Rohstoffen oder Hilfsstoffen einen Anstieg erleben.
6.2 Zu den Roh- und Hilfsstoffen zählen in jedem Fall: Strom, Waren, die der Lieferant von Dritten bezieht, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, staatliche Abgaben, Frachtkosten und Versicherungsprämien.
6.3 Eine Preiserhöhung nach diesem Artikel von mehr als 5% verleiht dem Käufer das Recht, den Vertrag über den noch nicht erfüllten Teil zu kündigen, wobei dies innerhalb von zwei Wochen stattfinden muss, nach dem der Lieferant den Käufer über die Preiserhöhung informiert hat.

Artikel 7 Lieferung/Liefertermin

7.1 Lieferungen erfolgen zu den in der Preisliste genannten Bedingungen. Das bedeutet, dass die Lieferbedingungen je nach Preisliste variieren, sofern zwischen dem Lieferanten und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
7.2 Die Lieferzeiten werden so genau wie möglich angegeben, dürfen jedoch nicht als unumstößlich angesehen werden.
7.3 Die Lieferadresse muss einigermaßen zugänglich sein und der Kunde muss sich um ausreichende Be- und Entladeeinrichtungen kümmern.
7.4 Eine einzelne Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit stellt auf Seiten des Lieferanten nicht automatisch einen Verzug dar. Der Kunde hat die Möglichkeit zu verlangen, dass die Lieferung noch innerhalb einer angemessenen Zeit stattfindet.
7.5 Der Lieferant hat jederzeit das Recht, die Waren gegen Nachnahme oder Vorauszahlung oder Sicherheit(en), in der von ihm gewünschten Form, bereitzustellen.
7.6 Der Lieferant ist berechtigt, in Teilen zu liefern und/oder abzurechnen, sofern nichts anderes schriftlich zwischen dem Lieferanten und dem Käufer vereinbart wurde.

Artikel 8 Rücksendungen

8.1 Rücksendungen sind nur zulässig, wenn der Lieferant hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung einen Rücksendeantrag einreichen, der die erforderlichen Unterlagen enthält.
8.2 Ganz oder teilweise Waren verarbeitete, beschädigte Waren oder verpackte Waren, deren Verpackung fehlt oder beschädigt ist, kann nicht zurückgesandt werden.

Artikel 9 Werbung

9.1 Sofern die durch den Lieferanten gelieferte Ware erkennbar nicht dem Vertrag entspricht, ist der Käufer verpflichtet, dies unverzüglich bei Lieferung zu reklamieren und die Mängel auf dem bei Lieferung zu unterzeichnenden Dokument anzugeben. Beanstandungen wegen anderer Mängel müssen innerhalb fünf Arbeitstages, nachdem der Kunde diese Mängel festgestellt hat oder vernünftigerweise feststellen konnte, erfolgen.
9.2 In Ermangelung einer fristgerechten Reklamation verliert der Käufer seine Ansprüche gegen den Lieferanten und die Lieferung gilt als vorbehaltlos angenommen. Wenn der Käufer im Falle einer rechtzeitigen Reklamation anzeigt, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden hat, ist der Lieferant lediglich verpflichtet, den Käufer eine Ersatzcharge zur Verfügung zu stellen.
9.3 Nach eigenem Ermessen kann der Lieferant, statt der Bereitstellung einer Ersatzcharge für den Käufer, den bereits für die Ware gezahlten Betrag zurückerstatten oder gutschreiben.
9.4 Telefonische Reklamationen müssen innerhalb der in Artikel 9.1 angegebenen Frist schriftlich bestätigt werden.
9.5 Es entfällt jegliches Reklamationsrecht bei einer Veränderung der Art, Zusammenstellung oder Verpackung des Produkts durch den Käufer oder durch Dritte.

Artikel 10 Bezahlung

10.1 Die Zahlung muss innerhalb der auf der Rechnung vermeldeten Frist von 30 Tagen erfolgen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10.2 Die Zahlung muss ohne Verrechnungen und in niederländischer Währung erfolgen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
10.3 Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, die vollständige Zahlung des Kaufpreises oder eine andere Sicherheit zu verlangen, bevor er mit der Durchführung des Vertrages beginnt oder diese fortsetzt.
10.4 Eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden bezüglich der Qualität oder wegen einer aus anderen Gründen eingereichten Beschwerde, geben dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen.
10.5 Im Falle einer verspäteten Zahlung befindet sich der Kunde formaljuristisch im Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins und ist verpflichtet, sämtliche dem Lieferanten entstehende außergerichtliche Kosten zur Eintreibung der ausstehenden Rechnungsbeträge zu begleichen.
10.6 Der Lieferant entscheidet nach eigenem Ermessen, welche ausstehende Forderung einer Zahlung durch den Käufer zugeordnet wird.

Artikel 11 Eigentumsvorbehalt/Risiko

11.1 Unmittelbar nach der Lieferung der Ware vom Lieferanten an den Käufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
11.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, gelieferte Waren beim Käufer gegen den Austausch durch eine neuen Charge der Waren zurückzuholen, wenn der Lieferant dies für notwendig erachtet. Der Lieferant haftet in diesem Fall für keinerlei Schaden.
11.3 Alle vom Lieferanten gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis sowie jede andere Forderung, wie sie in Artikel 3:92 Absatz 2 BW festgelegt wird, beglichen hat.
11.4 Der Kunde verpflichtet sich, bei erster Anfrage, dem Lieferanten ein Pfandrecht zu bestätigen, dass sich auf die Forderungen Dritter bezieht, die aus dem Verkauf der vom Lieferanten gelieferten Waren entstehen.

Artikel 12 Fürsorgepflicht

Der Käufer behandelt die gelieferte Ware stets mit der erforderlichen Sorgfalt und nimmt keine Maßnahmen vor, durch die die Qualität oder die Sicherheit der Waren oder der Ruf der Marke/der Marken des Lieferanten beeinträchtigt werden könnten.

Artikel 13 Haftung

13.1 Jegliche Haftung des Lieferanten beschränkt sich nach Ermessen des Lieferanten auf die Lieferung von Ersatzwaren oder die Erstattung des Rechnungsbetrages, für den Fall, dass vom Lieferanten mangelhafte Ware geliefert werden würde.
13.2 Jegliche weitergehende Haftung des Lieferanten, die über das im Artikel 13.1 Festgelegte hinausgeht, wird ausgeschlossen, außer:
a. wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten verursacht wird;
b. wenn der Lieferant aufgrund der Produkthaftungsregelung haftbar ist, darf der Lieferant ausschließlich gegenüber dem "Geschädigten" haften, wie er in Artikel 6:192 BW bestimmt wird;
c. wenn eine Haftpflichtversicherung des Lieferanten den entsprechenden Schaden deckt, begrenzt sich die Haftung des Lieferanten auf den Betrag, auf den die entsprechende Versicherung in dem konkreten Fall Anspruch verleiht.
13.3 Ungeachtet der Bestimmungen der Artikel 13.1 und 13.2, wird jegliche Haftung des Lieferanten vollständig ausgeschlossen, falls:
a. die mangelhafte Ware nicht dem Lieferanten zur Verfügung gestellt wird;
b. Käufer oder eventuelle spätere Benutzer sich nicht strikt an die Sicherheitsvorschriften der entsprechenden Waren gehalten haben, wodurch es nicht mehr möglich ist, die Richtigkeit der vom Käufer geäußerten Beschwerde zu prüfen;
13.4 Der Lieferant haftet niemals für indirekte Schäden oder Geschäftsausfälle, einschließlich Folgeschäden, Umsatzverlust, entgangenen Gewinn und Goodwill-Schäden.
13.5 Der Käufer hält den Lieferanten gegenüber Ansprüchen Dritter in Bezug auf Forderungen schadlos, die im Zusammenhang mit der vom Lieferanten bereitgestellten Waren oder anderweitig im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten stehen.

Artikel 14 Höhere Gewalt

14.1 Wenn der Lieferant infolge einer ihm nicht zuzurechnenden Ursache (höherer Gewalt) nicht in der Lage ist, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen, dann ist der Lieferant berechtigt, ohne dabei in Verzug zu geraten, die Lieferung von Waren bis zu einem Zeitpunkt auszusetzen, an dem der Umstand der höheren Gewalt beendet ist.
14.2 Wenn die höhere Gewalt länger als 30 Tage anhält, dann sind sowohl der Lieferant als auch der Käufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei, den Vertrag einseitig für den noch nicht ausgeführten Teil ohne gerichtliche Intervention zu kündigen.
14.3 Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand, der sich außerhalb der Kontrolle des Lieferanten befindet.

Artikel 15 Abwicklung

15.1 Der Lieferant hat das Recht, ohne dabei dem Käufer eine Vergütung zu schulden, den Vertrag und sämtliche sonstigen laufenden Verträge zwischen den Parteien, ohne gerichtliche Intervention, ganz oder teilweise zu kündigen und die gelieferte Ware zurückzunehmen, falls:
a. der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einem anderen Betrag, dem er dem Lieferanten schuldet, in Verzug ist;
b. über den Käufer die Insolvenz erklärt wird, bzw. der Käufer die Zahlungen aussetzt, oder über ihn die Privatinsolvenz nach WSNP (Gesetz über die Schuldumwandlung von Privatpersonen) eröffnet wird.
15.2 Im Falle der Beendigung des Vertrages aus den in Artikel 15.1 festgelegten Gründen, sind jegliche Forderungen des Lieferanten gegenüber dem Kunden sofort und in voller Höhe fällig.
15.3 Wenn ein in Artikel 15.1, Absatz b, genannter Fall eintritt, ist der Lieferant berechtigt, ohne dass er dem Kunden eine Entschädigung schuldet, den Vertrag und alle anderen aktuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien ohne gerichtliche Intervention einseitig für den nicht ausgeführten Teil zu beenden.
15.4 Die Bestimmungen dieses Artikels lassen das Recht des Lieferanten auf Schadensersatz unberührt.

Artikel 16 Datenschutz

16.1 Wenn der Vertrag geschlossen wird zwischen den Parteien elektronisch geschlossen, hat der Lieferant geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für eine sichere Web-Umgebung, in der die geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigt werden.
16.2 Der Lieferant ist verpflichtet, die persönlichen Daten und die Adresse des Kunden zu schützen und dabei die Vorschriften, die auf der Datenschutz-Grundverordnung basieren, zu berücksichtigen.

Artikel 17 Streitigkeiten / anwendbares Recht

17.1 Für alle mit dem Lieferanten geschlossenen Verträge ist das niederländische Recht anwendbar, sofern und soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
17.2 Sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vom zuständigen Gericht im Bezirk in Ost-Brabant bearbeitet, es sei denn und sofern die Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben.